Kinderschutz
Perspektive hat ein eigenständiges §8a-Verfahren entwickelt, welches regulär bei allen Anfragen zum Thema Kinderschutz zur Anwendung kommt. Das Verfahren hat das Mehraugenprinzip zur Grundlage. Es ist klar strukturiert und erlaubt dadurch frühzeitig mit Unterstützung zertifizierter, insoweit erfahrener Fachkräfte im Kinderschutz gewichtige Anhaltspunkte zu erkennen und zu bewerten.
Sie befähigen dadurch die zuständige Fachkraft handlungsfähig im Interesse des Kindeswohl zu bleiben. Das Verfahren orientiert sich klar an denen in §8a SGB VIII beschriebenen Vorgaben und geht sogar im Rahmen der Beratung, der Risikobewertung sowie in der strukturellen Auslegung darüber hinaus.