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Angebotsbeschreibung

Unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen verfügen über langjährige Erfahrungen, seit 1998 entwickeln wir unsere pädagogische Arbeit kontinuierlich fort und bilden uns regelmäßig weiter.

Unsere Arbeitsschwerpunkte umfassen beispielsweise die folgenden Themenbereiche:

  • Stärkung der elterlichen Kompetenzen
  • Sicherstellung des Kinderschutzes im Rahmen unserer ambulanten Möglichkeiten
  • Stärkung der Eltern-Kind-Bindung
  • Schulprobleme
  • Suchtproblematiken
  • Missbrauch und Misshandlung von Jungen und Mädchen
  • Unterstützung und Stärkung  im Umgang mit sexueller Orientierung LGBT*
  • Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
  • besondere psychische Störungsbilder
  • Formen der Vernachlässigung bei Familien, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in akuten oder latenten Lebenskrisen
  • Verhinderung von stationären Maßnahmen

Unser Leistungsangebot richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII und werden im Folgenden näher beschrieben:

Familienmaßnahmen nach § 27 ff SGB VIII Hilfe zur Erziehung


Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine der häufigsten Möglichkeiten, Familien bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben, Alltagsproblemen, Konflikten und Krisen zu unterstützen. Dabei richtet sie sich in erster Linie nach dem individuellen pädagogischen Bedarf einer Familie. Im Hilfeplangespräch werden regelmäßig mit zuständigen Kolleg*innen des Jugendamtes, der Familie sowie den Auftragspädagogen Ziele vereinbart. Diese umfassen beispielsweise die Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung, die Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Wohnung, die Assistenz bei administrativen Angelegenheiten oder auch die Anbindung an therapeutische Maßnahmen.Wöchentliche Beratungsgespräche, Spiel- und Freizeitkontakte, sowie die Kooperation mit anderen Institutionen helfen, die Selbstwirksamkeit des Systems zu aktivieren und eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zu entwickeln. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist in der Regel für einen längeren Zeitraum angelegt.

Kinderkrankenschwester im Rahmen der Familienhilfe

Ein weiterer Schwerpunkt stellt die Arbeit unserer Kinderkrankenschwester dar. In Verbindung mit einer Sozialpädagogischen Familienhilfe unterstützt sie Eltern bei der medizinischen Versorgung der Säuglinge und Kleinkinder, begleitet die Kooperation mit Klinken und Ärzt*innen und führt bei Bedarf Kontrollaufträge durch.

Erziehungsbeistandsschaft

Zeitweise können Kinder und Jugendliche mit schwierigen Lebenslagen, Konflikten oder einschneidenden Ereignissen konfrontiert werden. Bei der Bewältigung können neben dem familiären Netzwerk auch andere Unterstützungssysteme hilfreich werden. Im Rahmen der Erziehungsbeistandsschaft wird das Kind/der Jugendliche bei der Bewältigung durch den Erziehungsbeistand unterstützt. Diese Unterstützung findet möglichst unter Einbeziehung des Lebensbezugs zur Familie statt. Langfristiges Ziel ist dabei die Förderung der Selbständigkeit.

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung

In Anlehnung an die individuellen Bedürfnisse des Jugendlichen soll die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung den Jugendlichen bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen Lebensführung unterstützen und die Selbständigkeit fördern. Dabei spielen die folgenden Themen eine entscheidende Rolle: die Entwicklung einer beruflichen Perspektive, der Umgang mit administrativen Angelegenheiten und die Entwicklung einer angemessenen Beziehung zum Elternhaus. Zusätzlich ist die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung für Jugendliche ausgelegt, die eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration benötigen.

Teilhabeassistenz (THA) / Schulbegleitung

Eine Teilhabeassistenz unterstützt Ihr Kind dabei, den Schulalltag zu strukturieren und zu organisieren. Ferner fördert sie die Integration im Klassenverband, hilft Selbstvertrauen aufzubauen und fördert die Selbstständigkeit.

Erziehungsberechtigte von Kindern und Jugendlichen können die Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII beim zuständigen Jugendamt beantragen, wenn ihre Kinder aufgrund einer (drohenden) seelischen Störung an der Teilhabe beeinträchtigt sind oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die Feststellung einer solchen Beeinträchtigung erfolgt durch einen Arzt / einer Ärztin und ist die Voraussetzung für eine Teilhabeassistenz.

Hilfe für junge Volljährige

Die Hilfe für junge Volljährige ist ein Angebot für junge Menschen, welche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt werden kann. Ziel der Hilfe ist es, durch die Betreuung und Begleitung in verschiedenen Alltagssituationen den Prozess der Verselbstständigung zu unterstützen. Gemeinsam werden mit dem jungen Volljährigen Strategien entwickelt, den Alltag besser zu strukturieren und zu organisieren. Ferner kann beispielsweise die Wohnungssuche oder die Entwicklung beruflicher Perspektiven Inhalt der pädagogischen Arbeit sein.

Frühe Hilfen

Frühe Hilfen sind Unterstützungssysteme für Eltern und deren Kinder im Alter von null bis drei Jahren. Ziel der Frühen Hilfen ist es, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und deren Familien frühzeitig zu fördern und nachhaltig zu verbessern. Neben der alltagspraktischen Unterstützung wollen sie die Erziehungskompetenz der Eltern verbessern.

Im Bereich der Frühen Hilfen sind wir Netzwerkpartner im Darmstädter Modell „Kinder schützen – Familien fördern“.

Darüber hinaus bieten wir auf Anfrage Marte Meo sowie das STEP-Elterntrainig an.

Es besteht im Rahmen der Frühen Hilfen entsprechend der Bedarfe die Möglichkeit sowohl von einer pädagogischen Fachkraft als auch von einer Kinderkrankenschwester begleitet zu werden. Dies können wir individuell bei Ihrer Anfrage abstimmen.

Begleiteter Umgang

Wenn Eltern eines Kindes getrennt leben, stellt sich die Frage nach einem Umgang. Wenn dieser aufgrund eines hohen Konfliktpotenzials nicht eigenständig gelingt, kann ein begleiteter Umgang geeignet sein. Dieser kann zum einen von den Personensorgeberechtigten über das zuständige Jugendamt beantragt werden und zum anderen als Auflage des Familiengerichtes durchgeführt werden.

Ziel ist die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehung und Bindung zwischen den Umgangsberechtigten und dem Kind. Gleichzeitig sollen die Eltern dazu befähigt werden, ihre Kommunikationsfähigkeit in Bezug auf das Kind so zu gestalten, dass perspektivisch ein regelmäßiger Kontakt ohne Steuerung von außen stattfinden kann. Hierfür werden neben der direkten Begleitung der Umgangskontakte moderierte Gespräche durch zwei Fachkräfte angeboten.

Aufsuchende Familientherapie (AFT)

Gründe für eine AFT können u.a. Erziehungsprobleme, Krisen (zum Beispiel aufgrund von Trennung und Scheidung), Verhaltensauffälligkeiten, Schulschwierigkeiten sowie Paarkonflikte sein, wenn sich diese auf die Kinder auswirken.

Ziel der Aufsuchenden Familientherapie ist es, die Selbsthilfekräfte der Familie zu stärken und über neue Handlungsmuster Ressourcen freizulegen, wodurch die Familie die Möglichkeit erhalten soll, neue Strukturen und Prozesse zu etablieren.

Der Prozess wird durch zwei Fachkräfte begleitet.

Clearing

Bei einem Clearing soll in einem Zeitraum von drei Monaten herausgefunden werden, welche die passende Unterstützung für eine Familie ist. Ein Clearing wird immer von zwei pädagogischen Fachkräften begleitet. Diese führen Gespräche mit allen Familienmitgliedern, darüber hinaus werden ggf. Kontakte zu anderen Institutionen (Schule, Kita) hergestellt. Der Unterstützungsbedarf, mögliche Unterstützungsformen sowie weitere relevante Fragestellungen werden gemeinsam mit der Familie erarbeitet und geklärt. Nach diesem gemeinsamen Prozess geben die pädagogischen Mitarbeiter*innen eine Empfehlung für eine weiterführende Maßnahme ab. Das Jugendamt entscheidet dann gemeinsam mit der Familie über die weitere Vorgehensweise.

Betreutes Wohnen

Im Betreuten Wohnen werden junge Menschen ab 16 Jahren in kleinen Wohneinheiten betreut. Sie erhalten soziale, lebenspraktische, schulische oder berufliche Unterstützung. Ziel ist hierbei die Verselbstständigung. Wir statten regelmäßige Besuche ab, beraten und leiten praktisch an. Ferner bieten wir den jungen Menschen zwei Bezugsbetreuer*innen sowie eine tägliche (24 Stunden) Rufbereitschaft.

Manchmal ist es unklar, welchen Rahmen von Betreuung / Verselbstständigung junge Menschen schon bewältigen können. Dafür haben wir ein 3-monatiges Probewohnen entwickelt.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich gerne an uns.