Kontakt | Impressum | Datenschutz | Startseite

Erste Schritte – Voraussetzungen für eine Hilfe

Personensorgeberechtigte haben gemäß § 27 ff SGB VIII einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe geeignet und notwendig ist. Eine Hilfe kann in unterschiedlicher Form angeboten und durchgeführt werden (siehe Angebote).

Hilfen gemäß des § 27 ff werden durch das zuständige Jugendamt beauftragt und finanziert. Freie/ Private Träger, wie zum Beispiel die Perspektive, können für die Durchführung der Hilfe beauftragt werden. 

Wenn Sie Interesse an einer Hilfe für Ihre Familie haben, es immer wieder zu Problemen mit Ihren Kindern kommt und sie sich eine Unterstützung wünschen, können Sie sich an das zuständige Jugendamt bzw. den örtlichen städtischen Sozialdienst wenden. Die Telefonnummer finden Sie im Internet oder im örtlichen Telefonbuch unter Stadtverwaltung. Aber auch wir beraten Sie gerne.

In einem Gesprächstermin mit einem*r Mitarbeiter*in des Jugendamtes können Sie Ihr genaues Anliegen schildern. Die zuständige Fachkraft wird dann das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen und Ihnen verschiedene Angebote unterbreiten.

Für Hilfesuchende besteht die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen freien/privaten Trägern ambulanter Jugendhilfe, wie zum Beispiel Perspektive.

Die Hilfen werden über das Jugendamt beantragt.

Im Rahmen des Darmstädter Partizipations-Programms besteht die Möglichkeit, dass die Antragsteller nach einem ersten Kontakt mit dem Jugendamt selbstständig Kontakt zu maximal drei verschiedenen freien Trägern aufnehmen.

Nach den Informationsgesprächen entscheiden Sie sich für einen Träger und beginnen dort mit der Zusammenarbeit. Die erste Arbeitsphase dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Ferner erarbeiten die pädagogischen Fachkräfte geeignete Rahmen- und Ergebnisziele mit Ihnen und Ihrer Familie. Diese werden dann im ersten Hilfeplangespräch (nach ca. 3 Monaten) erörtert und vereinbart.